BRANDSCHUTZ

PLANUNG UND NACHWEISERSTELLUNG

Die Einhaltung der Anforderungen an den Brandschutz ist laut BayerischeBauOrdnung 2008 nachzuweisen. Die Nachweispflicht besteht für alle nicht verfahrensfreien Bauvorhaben unabhängig von der Verfahrensart (BayBO Art. 62 (I) Satz 1). Der Brandschutznachweis trifft in Form von Zeichnungen und Texten Aussagen zum Brandverhalten und zur Feuerwiderstandsfähigkeit von Baustoffen und Bauteilen, macht Angaben zu ggfs. erforderlichen Brandwänden, Trennwänden, Brandabschnitten oder Nutzungseinheiten. Der 1. und 2. Rettungsweg wird geklärt und dargestellt, Flächen für die Feuerwehr vorgesehen und die Löschwasserversorgung geprüft. Das Konzept wird in enger Zusammenarbeit mit Architekt oder Bauherr erstellt, um gemeinsam praktikable Lösungen zu finden. Bei Abweichungen werden diese der Behörde zur Genehmigung vorgelegt und ggfs. Abstimmungsgespräche mit Behörden und der Feuerwehr geführt.

Eine Bescheinigung der Architektenkammer für die Erstellung von Brandschutznachweisen gemäß BayBO Art. 82 (2) Satz 3 Nr. 1 liegt vor, d.h. unser Büro kann Brandschutznachweise für alle Gebäudeklassen und somit für alle Gebäudearten erstellen.

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