ENERGIEBERATUNG

Vor-Ort-Beratung nach bafa - Energieausweis nach EnEV 2009

Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises für neu zu errichtende Gebäude -Ausweispflicht für Neubauten. Auch bei der Sanierung eines Bestandsgebäudes ist es sinnvoll einen Energieberater einzuschalten, um energetische Fehler bei der Planung und Ausführung zu vermeiden. Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung für Altbauten werden nach Aufnahme des Ist-Zustands mehrere Sanierungsmöglichkeiten bauphysikalisch, energetisch und wirtschaftlich durchgerechnet und gegenübergestellt. So kann unter Berücksichtigung aller Aspekte die richtige Sanierungsmaßnahme ausgewählt werden. Auch die Nachrüstverpflichtungen aus der neuen EnEV sind zu berücksichtigen.

Die Bewertung von Nichtwohngebäuden nach DIN 18599 kann von uns ausgeführt werden. Für die Behandlung von Problemstellen, oder zur Erzielung besserer Werte können alle Wärmebrücken detailliert berechnet werden.

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