SIGEKO

Untersuchungen zeigen, dass viele Unfälle auf Baustellen auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen sind. Daher wurde am 01. Juli 1998 die Baustellenverordnung eingeführt. Diese verplichtet den Bauherrn bereits bei der Planung dafür zu sorgen, dass die baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen berücksichtigt, koordiniert und umgesetzt werden. Diese Verpflichtung gilt für alle Bauvorhaben und jeden Bauherrn. Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind, ist der Bauherr gemäß Baustellenverordnung verpflichtet, einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (kurz: SiGeKo) zu bestellen. Aus dieser Pflicht ergeben sich aber auch Vorteile, wie die Vermeidung von Ausfallzeiten, Reduzierung der Kosten durch gemeinsam genutzte Sicherheitseinrichtungen und Minimierung von Störungen allgemein. Gerne übernehmen wir diese Leistung für Ihre Projekte. Zu unseren Bauherrn gehören unter anderem die Stadt München und das Klinikum r.d. Isar.

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